Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Programms „gemeinsam.Brücken.bauen“ zum Abbau pandemiebedingter Lernrückstände an kommunalen Schulen sowie an privaten Ersatzschulen im Schuljahr 2023/2024
1. Zweck der Förderung
Bereich erweitern
2. Gegenstand der Förderung
Bereich erweitern
3. Zuwendungsempfänger
Bereich erweitern
4. Zuwendungsvoraussetzungen
Bereich erweitern
5. Art und Umfang der Förderung, zuwendungsfähige Ausgaben
6. Bewilligungsbehörden
7. Bewilligungszeitraum, vorzeitiger Vorhabenbeginn
Bereich erweitern
8. Verfahren
9. Verwendungsbestätigung
10. Prüfungsrecht
11. Wegfall der Zuwendungsvoraussetzungen/Erstattungspflicht
12. Datenschutz
13. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
gBb_23-24
Text gilt ab: 31.05.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument (inaktiv)
Stefan Graf
Ministerialdirektor