Inhalt
11.
Wegfall der Zuwendungsvoraussetzungen/Erstattungspflicht
1Die Bewilligung kann bei Fehlen oder nachträglichem Wegfall der Zuwendungsvoraussetzungen ganz oder teilweise widerrufen werden.2Der Bescheid ist zurückzunehmen und ausgezahlte Beträge sind zur Erstattung anzufordern, wenn sie auf falschen oder unvollständigen Angaben bei der Antragsstellung beruhen.