Inhalt

gBb_23-24
Text gilt ab: 31.05.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

9.   Verwendungsbestätigung

1Die Zuwendungsempfänger haben eine Verwendungsbestätigung (ohne Vorlage von Belegen) nach dem vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus bereitgestellten Muster (abrufbar unter www.km.bayern.de/gBb_23-24) bei dem Landesamt für Schule vorzulegen. 2Abweichend von Nr. 6.1 ANBest-K bzw. ANBest-P ist die Verwendung der Zuwendung für alle Zuwendungsempfänger einheitlich innerhalb von drei Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch drei Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums nachzuweisen. 3Der Einsatz der Lehrkräfte, sonstiger Kräfte bzw. von Kooperationspartnern im Rahmen der unter Nr. 2.1 und Nr. 4.1 beschriebenen Maßnahmen sowie die an die ehrenamtlich tätigen Tutorinnen und Tutoren ausgezahlten Aufwandsentschädigungen sind von der Schule mit der Dokumentationstabelle gemäß Anlage 3 (abrufbar unter www.km.bayern.de/gBb_23-24) zu dokumentieren.