Inhalt

gBb_23-24
Text gilt ab: 31.05.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

7.   Bewilligungszeitraum, vorzeitiger Vorhabenbeginn

1Gefördert werden Ausgaben für Fördermaßnahmen, die im Zeitraum vom 1. August 2023 bis einschließlich 26. Juli 2024 durchgeführt werden. 2Abweichend von VV Nr. 1.3 zu Art 44 BayHO ist ein vorzeitiger Vorhabenbeginn ab dem 1. Mai 2023 zugelassen. 3Der Bewilligungszeitraum beginnt frühestens ab 1. August 2023 und endet spätestens am 26. Juli 2024.