Inhalt

gBb_23-24
Text gilt ab: 31.05.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

1.   Zweck der Förderung

Gefördert werden Maßnahmen zur Bewältigung pandemiebedingter Lernrückstände sowie zur Förderung von fachlichen und überfachlichen Kernkompetenzen der Schülerinnen und Schüler kommunaler Schulen sowie privater Ersatzschulen.