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gBb_22-23
Text gilt ab: 31.05.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2023
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2230.1-K

Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Programms „gemeinsam.Brücken.bauen“ zum Abbau pandemiebedingter Lernrückstände an kommunalen Schulen sowie an privaten Ersatzschulen im Schuljahr 2022/2023
(gBb_22-23)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 30. Mai 2022, Az. IV.10-BS4403.2/140/24

(BayMBl. Nr. 369)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Programms „gemeinsam.Brücken.bauen“ zum Abbau pandemiebedingter Lernrückstände an kommunalen Schulen sowie an privaten Ersatzschulen im Schuljahr 2022/2023 (gBb_22-23) vom 30. Mai 2022 (BayMBl. Nr. 369)

1Die pandemiebedingten Einschränkungen beim Unterrichtsbetrieb bedeuten für das Schulwesen eine große Herausforderung. 2Zur Gewährleistung der Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit für die bayerischen Schülerinnen und Schüler hat der Freistaat Bayern das Programm „gemeinsam.Brücken.bauen“ (gBb) aufgelegt. 3Die Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Programms „gemeinsam.Brücken.bauen“ an den kommunalen Schulen sowie den privaten Ersatzschulen im Zuständigkeitsbereich des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus erfolgt im Schuljahr 2022/2023 nach Maßgabe dieser Richtlinie und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie Art. 48, 49 und 49a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG)). 4Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.