Inhalt

Text gilt ab: 17.05.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

9.   Berichtswesen

Die Schulen nehmen an den vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) durchgeführten Monitoring- und Berichtsabfragen im Rahmen von „gemeinsam.Brücken.bauen“ teil.