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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinie zur Umsetzung des Programms „gemeinsam.Brücken.bauen“ zum Abbau pandemiebedingter Lern- und Entwicklungsrückstände sowie psychosozialer Belastungen an staatlichen Grund-, Mittel- und Förderschulen sowie Schulen für Kranke in den Schuljahren 2021/2022, 2022/2023 und 2023/2024; hier: Kooperationsverträge
1. Zweck der Richtlinie
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2. Fördermaßnahmen
3. Budget
Bereich erweitern
4. Kooperationspartner
5. Personal
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6. Aufsichtspflicht
7. Räumlichkeiten
8. Vergütung
9. Berichtswesen
10. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 17.05.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024
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7.
Räumlichkeiten
Die Fördermaßnahmen finden im Einvernehmen mit dem Sachaufwandsträger in schulischen Räumlichkeiten oder anderen Räumlichkeiten, die sich zur Umsetzung des jeweiligen pädagogischen Konzepts eignen, statt.