Inhalt

Text gilt ab: 17.05.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

7.   Räumlichkeiten

Die Fördermaßnahmen finden im Einvernehmen mit dem Sachaufwandsträger in schulischen Räumlichkeiten oder anderen Räumlichkeiten, die sich zur Umsetzung des jeweiligen pädagogischen Konzepts eignen, statt.