Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2030
Fassung: 07.07.2025
6.
Abschlussprüfung
Abweichend von § 52 Abs. 1 Nr. 1 BFSO besteht im Rahmen des Schulversuchs „KiPrax“ keine Möglichkeit einer Abschlussprüfung für andere Bewerberinnen und Bewerber.