Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2030
Fassung: 07.07.2025
3.
Anzuwendende Bestimmungen
Soweit im Folgenden keine abweichenden Regelungen getroffen werden, sind in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden:
das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG),
die Schulordnung für schulartübergreifende Regelungen an Schulen in Bayern (BaySchO),
die Schulordnung für die Berufsfachschulen (BFSO),
das Bayerische Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG),
das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs (SchKfrG) und
die Rahmenvereinbarung über Berufsfachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 17. Oktober 2013).