Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2024
Gesamtansicht
Vorheriges Dokument (inaktiv)
Nächstes Dokument (inaktiv)

2230.1.3-K

Schulversuch „PERLEN 4.0 – Neue Lernkultur durch personalisiertes Lernen an der Berufsschule“

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 16. Oktober 2023, Az. VII.3-BS4646.0/24

(BayMBl. Nr. 525)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Schulversuch „PERLEN 4.0 – Neue Lernkultur durch personalisiertes Lernen an der Berufsschule“ vom 16. Oktober 2023 (BayMBl. Nr. 525)

1Die Stiftung Bildungspakt Bayern führt in Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus auf der Grundlage der Art. 81 bis 83 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen den Schulversuch „PERLEN 4.0 – Neue Lernkultur durch personalisiertes Lernen an der Berufsschule“ durch. 2Die Laufzeit wird über den ursprünglichen Zeitraum von 2020/2021 bis 2022/2023 um das Schuljahr 2023/2024 verlängert. 3Der Schulversuch wird nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen durchgeführt:

1.   Ziele und Inhalte

1Im Rahmen des Schulversuchs werden digital gestützte Formate zur Förderung von personalisiertem Lernen an der Berufsschule entwickelt. 2Darüber hinaus liegt ein besonderes Augenmerk auf der Vermittlung bzw. dem Erwerb von Kompetenzen für die Arbeitswelt von morgen („Future Skills“).
3Die Arbeit im Schulversuch findet in vier Handlungsfeldern statt:
Ausbau von personalisierten Lern- und Unterstützungsangeboten;
Entwicklung von Angeboten für ausgewählte Schülergruppen;
Einbeziehung der Ausbildungsbetriebe und Vertiefen der Lernortkooperation;
Entwicklung von Formaten zur Vermittlung bzw. zum Erwerb von Kompetenzen für die Arbeitswelt von morgen.
4Konkret sind v. a. folgende Entwicklungsaufgaben umzusetzen:
Entwicklung und Erprobung von Konzepten in den einzelnen Handlungsfeldern gemäß Zielsetzung des Schulversuchs;
Einbettung der Unterrichtsentwicklung in die Schulentwicklung bzw. das Qualitätsmanagement an beruflichen Schulen (QmbS), insbesondere
Personalentwicklung (z. B. Entwicklung eines Fortbildungscurriculums);
Organisationsentwicklung (z. B. Weiterentwicklung der digitalen Infrastruktur, Ausbau des Wissensmanagements mit digitalen Medien, Aufbau von Strukturen zur dauerhaften Vernetzung mit anderen Schulen).

2.   Durchführung

Der Schulversuch wird von der Stiftung Bildungspakt Bayern in Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus durchgeführt und von einer wissenschaftlichen Begleitung beraten.

3.   Modellschulen

1Folgende Schulen haben sich erfolgreich beworben und nehmen am Schulversuch teil:
Schule
Adresse
Schulnr.
Reg.-bez.
1
Staatliche Berufsschule Altötting
Neuöttinger Straße 64c
84503 Altötting
1737
Obb
2
Städtische Berufsschule für Fertigungstechnik München
Deroystraße 1
80335 München
1574
Obb
3
Staatliches Berufliches Schulzentrum Waldkirchen
Freyunger Straße 8
94065 Waldkirchen
Z204
Ndb
4
Karl-Peter-Obermaier-Schule, Staatliche Berufsschule I Passau
Am Fernsehturm 1
94036 Passau
3034
Ndb
5
Werner-von-Siemens-Schule, Staatl. Berufsschule Cham
Badstraße 23
93413 Cham
4057
Opf
6
Staatliches Berufliches Schulzentrum Regensburger Land
Plattlinger Straße 24
93055 Regensburg
Z302
Opf
7
Staatliches Berufliches Schulzentrum Bamberg
Ohmstraße 12-16
96050 Bamberg
Z422
Ofr
8
Staatliches Berufliches Schulzentrum Kronach
Siechenangerstraße 13
96317 Kronach
Z404
Ofr
9
Städtische Berufsschule 2 Nürnberg
Fürther Straße 77
90429 Nürnberg
6082
Mfr
10
Staatliche Berufsschule II Aschaffenburg
Seidelstraße 2
63741 Aschaffenburg
7211
Ufr
11
Staatliche Berufsschule I Kempten
Kotterner Straße 43
87435 Kempten
8273
Schw
12
Staatliche Berufsschule II Kempten
Wiesstraße 30
87435 Kempten
8275
Schw
2Mit der Teilnahme am Schulversuch verpflichten sich die Modellschulen neben der zielgerichteten Bearbeitung der Entwicklungsaufgaben zu einer engen Zusammenarbeit mit anderen Modellschulen, der wissenschaftlichen Begleitung, Ausbildungsbetrieben und ggf. weiteren externen Partnern sowie zur Mitarbeit an der Multiplikation und Evaluation der Ergebnisse. 3Die Entwicklungsarbeit im Schulversuch wird maßgeblich durch ein Lehrerteam an der jeweiligen Modellschule getragen, das in enger Verzahnung mit dem QmbS-Team und der Schulleitung agiert.

4.   Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2023 in Kraft und mit Ablauf des 31. Juli 2024 außer Kraft.

Stefan Graf
Ministerialdirektor