Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2024

1.   Ziele und Inhalte

1Im Rahmen des Schulversuchs werden digital gestützte Formate zur Förderung von personalisiertem Lernen an der Berufsschule entwickelt. 2Darüber hinaus liegt ein besonderes Augenmerk auf der Vermittlung bzw. dem Erwerb von Kompetenzen für die Arbeitswelt von morgen („Future Skills“).
3Die Arbeit im Schulversuch findet in vier Handlungsfeldern statt:
Ausbau von personalisierten Lern- und Unterstützungsangeboten;
Entwicklung von Angeboten für ausgewählte Schülergruppen;
Einbeziehung der Ausbildungsbetriebe und Vertiefen der Lernortkooperation;
Entwicklung von Formaten zur Vermittlung bzw. zum Erwerb von Kompetenzen für die Arbeitswelt von morgen.
4Konkret sind v. a. folgende Entwicklungsaufgaben umzusetzen:
Entwicklung und Erprobung von Konzepten in den einzelnen Handlungsfeldern gemäß Zielsetzung des Schulversuchs;
Einbettung der Unterrichtsentwicklung in die Schulentwicklung bzw. das Qualitätsmanagement an beruflichen Schulen (QmbS), insbesondere
Personalentwicklung (z. B. Entwicklung eines Fortbildungscurriculums);
Organisationsentwicklung (z. B. Weiterentwicklung der digitalen Infrastruktur, Ausbau des Wissensmanagements mit digitalen Medien, Aufbau von Strukturen zur dauerhaften Vernetzung mit anderen Schulen).