Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2029

7.   Ressourcen

1Zur Entwicklung und Implementierung der schulspezifischen Kooperationsprojekte erhalten die teilnehmenden Modellschulen (Kooperationstandems) in den ersten beiden vollen Schuljahren der Teilnahme am Schulversuch jeweils einen Budgetzuschlag von vier Lehrerwochenstunden sowie zwei Anrechnungsstunden. 2Nach diesen ersten beiden Jahren des Schulversuchs erhalten die teilnehmenden Modellschulen jeweils einen Budgetzuschlag von zwei Lehrerwochenstunden.
3Kooperieren Schulen im Rahmen dieses Schulversuchs mit mehreren Schulen (Kooperationsverbünde), so erhalten diese für weitere Kooperationspartner anteilige Ressourcen, die vom Staatsministerium entsprechend verteilt werden.