Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2029

8.   Bewerbungsmodalitäten

Die Schulen bewerben sich über die jeweilige Schulaufsicht formlos mit einem Umsetzungskonzept der kooperierenden Schulen bis 30. November 2023 beim Staatsministerium, Referat VI.4, zu Händen OStR Stefan Zitzelsberger.