Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2029

6.   Teilnahmevoraussetzungen

Am Schulversuch können die unter Nr. 2 genannten beruflichen Schulen in staatlicher, kommunaler und staatlich anerkannter Trägerschaft teilnehmen.
Die Schulen bewerben sich mit einer Projektskizze einschließlich der geplanten Ziele, Maßnahmen und Evaluationen.
Die Teilnahme am Schulversuch ist entweder im Tandem zwischen einer Wirtschaftsschule und einer weiteren der unter Nr. 2 genannten beruflichen Schule oder in Kooperationsverbünden von mehreren beruflichen Schulen (Berufsschulen, Berufsfachschulen und Beruflichen Oberschulen) mit einer Wirtschaftsschule möglich.