Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2029

2.   Inhalte des Schulversuchs

Im Rahmen des Schulversuchs sollen Kooperationsmöglichkeiten zwischen Wirtschaftsschulen und Berufsschulen, Berufsfachschulen und Beruflichen Oberschulen in folgenden Handlungsfeldern erprobt werden:

2.1   Übergangsmanagement

1Es sollen Übergangsprozesse erprobt werden, damit die Erfolgsquoten von Schülerinnen und Schülern der Wirtschaftsschule an anderen beruflichen Schulen verbessert und die Zahl der erfolgreichen Bildungsabschlüsse erhöht werden. 2Dabei geht es u. a. um eine stärkere Verzahnung im Bereich der Berufsorientierung.

2.2   Praxisbegleitung

1Schülerinnen und Schüler der Wirtschaftsschule können im Rahmen ihres 20‑tägigen Pflichtpraktikums Schülerinnen und Schüler an anderen beruflichen Schulen im Unterricht und in der Praxis (Mentorenprogramm) begleiten. 2Weiterhin können Schülerinnen und Schüler der Wirtschaftsschule Teile ihres Pflichtpraktikums in den Werkstätten bzw. Praxiseinrichtungen der Berufsschulen, Berufsfachschulen und Beruflichen Oberschulen erfüllen.

2.3   Lernortkooperationen

1Wirtschaftsschulen arbeiten mit den oben genannten beruflichen Schulen im Kernbereich des Unterrichts zusammen. 2Die kooperierenden Schulen entwickeln, erproben und reflektieren Möglichkeiten gemeinsamen Lernens und Lehrens im Bereich der neuen Basis- und Vertiefungsmodule der Wirtschaftsschule. 3Darüber hinaus können modulare Förderangebote für Schülerinnen und Schüler der Wirtschaftsschule insbesondere an Beruflichen Oberschulen angeboten werden.