Inhalt
3.
Anzuwendende Bestimmungen
Im Rahmen der Kooperationen finden für die Wirtschaftsschulen neben den Bestimmungen der Wirtschaftsschulordnung (WSO) auch einzelne Bestimmungen der Fachober- und Berufsoberschulordnung (FOBOSO), der Berufsfachschulordnung (BFSO), der Berufsfachschulordnung Gesundheitswesen (BFSO Gesundheit) und der Berufsschulordnung (BSO) Anwendung.