Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2029

3.   Anzuwendende Bestimmungen

Im Rahmen der Kooperationen finden für die Wirtschaftsschulen neben den Bestimmungen der Wirtschaftsschulordnung (WSO) auch einzelne Bestimmungen der Fachober- und Berufsoberschulordnung (FOBOSO), der Berufsfachschulordnung (BFSO), der Berufsfachschulordnung Gesundheitswesen (BFSO Gesundheit) und der Berufsschulordnung (BSO) Anwendung.