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Text gilt ab: 01.08.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2029
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Schulversuch „Kooperation Wirtschaftsschule – Berufsschule/Berufsfachschule/Berufliche Oberschule“

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 20. Juli 2023, Az. VI.4-BO9200.0-4/25/1

(BayMBl. Nr. 479)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Schulversuch „Kooperation Wirtschaftsschule – Berufsschule/Berufsfachschule/Berufliche Oberschule“ vom 20. Juli 2023 (BayMBl. Nr. 479)

Mit Beginn des zweiten Schulhalbjahres 2023/2024 werden vertiefte Kooperationsmöglichkeiten zwischen Wirtschaftsschulen und Berufsschulen, Berufsfachschulen und Beruflichen Oberschulen erprobt.