Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2024
Gesamtansicht
Vorheriges Dokument (inaktiv)
Nächstes Dokument (inaktiv)

2230.1.3-K

Bekanntmachung über den Schulversuch Prüfungskultur innovativ

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 7. August 2023, Az. VII.3-BP7004.0/104

(BayMBl. Nr. 446)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Schulversuch Prüfungskultur innovativ vom 7. August 2023 (BayMBl. Nr. 446), die durch Bekanntmachung vom 15. September 2023 (BayMBl. Nr. 487) geändert worden ist

1Die Stiftung Bildungspakt Bayern führt in Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus auf der Grundlage der Art. 81 bis 83 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen den Schulversuch „Prüfungskultur innovativ“ durch. 2Die Laufzeit wird über den ursprünglichen Zeitraum von 2021/2022 bis 2022/2023 um das Schuljahr 2023/2024 verlängert. 3Der Schulversuch wird nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen durchgeführt:

1.   Inhalt und Ziele

1An Mittel- und Realschule sowie Gymnasium wird ein breites Spektrum digitaler Leistungserhebungen (ohne Abschlussprüfungen) erprobt. 2Die neuen Formate erfassen insbesondere diejenigen Kompetenzen, die für Studium und Beruf sowie die Bewältigung des Alltags in einer digitalisierten Welt notwendig sind. 3Die Erweiterung des Spektrums der Leistungsnachweise um digitale bzw. digital gestützte Formate führt zu einem konsequenten Einsatz digitaler Medien im Unterricht. 4Gleichermaßen ist es folgerichtig, dass Leistungserhebungen abbilden, wie – im Kontext von digital gestütztem Lernen – Medienkompetenz sowie informatisches Wissen vermittelt werden. 5Eine digital gestützte Prüfungskultur wirkt sich nicht nur nachhaltig auf Lehr- und Lernprozesse aus, sondern erweitert auch in pädagogisch-didaktischer Hinsicht die Bandbreite der Leistungsnachweise. 6Die genannten Ziele sollen insbesondere durch folgende Maßnahmen innerhalb verschiedener Handlungsfelder erreicht werden:
Identifikation und Erprobung geeigneter Formate für digital gestützte und auch kooperative Leistungserhebungen unter Beachtung der pädagogisch-didaktischen Anforderungen der jeweiligen Fächer;
Klärung der rechtlichen Voraussetzungen und Anforderungen;
Klärung der technischen Anforderungen;
Entwicklung von datenschutzkonformen Verfahren zur digitalen Durchführung und Archivierung von Leistungserhebungen;
Erarbeitung von Verfahren zur validen Beurteilung von Leistungen bei kooperativen und mediengestützten Aufgaben;
Klärung von Möglichkeiten für schriftliche Leistungserhebungen im Distanzunterricht;
Erstes Ausloten von Möglichkeiten digital gestützter Abschlussprüfungen unter Beachtung ihrer besonderen Bedeutung und der damit verbundenen Anforderungen.
7Die Modellschulen erwerben im Schuljahr 2023/2024 darüber hinaus weitere Erkenntnisse für die Etablierung einer innovativen Prüfungskultur, die für die Schul- und Unterrichtsentwicklung im digitalen Wandel in der Fläche genutzt werden können. 8Im Kontext der Entwicklung und Erprobung digital gestützter Leistungsnachweise wird im Verlängerungsjahr der Fokus auf den Einsatz digitaler Hilfsmittel gelegt werden. 9In diesem Kontext ist ggf. auch die Nutzung KI-gestützter Technologien möglich. 10An den Mittelschulen wird der Schwerpunkt im Schuljahr 2023/2024 auf Leistungserhebungen liegen, die den Anforderungen entsprechen, die sich aus der Inklusion bei der Leistungsfeststellung ergeben.

2.   Modellschulen

1Im Verlängerungsjahr werden auch Berufliche Schulen (FOS/BOS und Berufsschulen) in den Schulversuch aufgenommen werden. 2Folgende Schulen nehmen als Modellschulen am Schulversuch teil:
Schulnamen
Schulnr.
Reg.-
bez.
Mittelschulen – Modellschulen
1
Wilhelm-Conrad-Röntgen-Mittelschule Weilheim
2993
Obb.
2
Mittelschule Burgkirchen a.d.Alz
2339
Obb.
3
Mittelschule Neunburg vorm Wald
4843
Opf.
4
Mittelschule Ebern
7730
Ufr.
5
Karl-Dehm-Mittelschule Schwabach
6690
Mfr.
Realschulen – Modellschulen
6
Staatliche Realschule Poing
0527
Obb.
7
Staatliche Realschule Gauting
0476
Obb.
8
Wilhelm-Leibl-Realschule Staatliche Realschule Bad Aibling
0421
Obb.
9
Johann-Turmair-Realschule Staatliche Realschule Abensberg
0402
Ndb.
10
Staatliche Realschule Schöllnach
0693
Ndb.
11
Staatliche Realschule Arnstorf
0652
Ndb.
12
Staatliche Realschule Pegnitz
0602
Ofr.
13
Dr.-Auguste-Kirchner-Realschule Staatliche Realschule Haßfurt
0487
Ufr.
14
Staatliche Realschule am Europakanal Erlangen
0686
Mfr.
15
Staatliche Realschule Bobingen
0431
Schw.
Gymnasien – Modellschulen
16
Gymnasium Ottobrunn
0250
Obb.
17
Gymnasium Holzkirchen
0244
Obb.
18
Gymnasium Pfarrkirchen
0257
Ndb.
19
Anton-Bruckner-Gymnasium Straubing
0299
Ndb.
20
Stiftland-Gymnasium Tirschenreuth
0303
Opf.
21
Gymnasium Casimirianum Coburg
0054
Ofr.
22
Gymnasium Veitshöchheim
0969
Ufr.
23
Ohm-Gymnasium Erlangen
0073
Mfr.
24
Rhön-Gymnasium Bad Neustadt a.d.Saale
0027
Ufr.
25
Gymnasium Königsbrunn
0137
Schw.
Berufliche Schulen
26
Staatliche Berufsschule Altötting
1737
Obb.
27
Staatliche Berufsschule Bad-Tölz-Wolfratshausen
1561
Obb.
28
Staatliche Therese-von-Bayern-Schule München
0783
Obb.
29
Städtische Anita-Augspurg-BOS München
0806
Obb.
30
Staatliche Berufliche Oberschule Weiden
0846
Opf.
31
Staatliches Berufliches Schulzentrum Amberg
0802
Opf.
32
Staatliche Berufsschule I Bamberg
5011
Ofr.
33
Staatliche Berufliche Oberschule Bamberg
0808
Ofr.
34
Staatliche Berufliche Oberschule Erlangen
0827
Mfr.
35
Staatliche Berufsschule Erlangen
6073
Mfr.
36
Städtische Berufliche Schule II Nürnberg
6082
Mfr.
37
Staatliche Berufliche Oberschule Kaufbeuren
0820
Schw.
38
Staatliche Berufsschule I Memmingen
8068
Schw.
39
Staatliche Berufliche Oberschule Neusäß
0819
Schw.
3Mit der Teilnahme am Schulversuch verpflichten sich die Modellschulen neben der zielgerichteten Bearbeitung der Entwicklungsaufgaben zur regelmäßigen Teilnahme an Arbeitstagungen sowie zur Mitarbeit an der Multiplikation und Evaluation der Ergebnisse. 4Die teilnehmenden Modellschulen erhalten im Schuljahr 2023/2024 fünf Anrechnungsstunden je Schule für die Entwicklungsarbeit.

3.   Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2023 in Kraft und mit Ablauf des 31. Juli 2024 außer Kraft.

Martin Wunsch
Ministerialdirigent