Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2024

1.   Inhalt und Ziele

1An Mittel- und Realschule sowie Gymnasium wird ein breites Spektrum digitaler Leistungserhebungen (ohne Abschlussprüfungen) erprobt. 2Die neuen Formate erfassen insbesondere diejenigen Kompetenzen, die für Studium und Beruf sowie die Bewältigung des Alltags in einer digitalisierten Welt notwendig sind. 3Die Erweiterung des Spektrums der Leistungsnachweise um digitale bzw. digital gestützte Formate führt zu einem konsequenten Einsatz digitaler Medien im Unterricht. 4Gleichermaßen ist es folgerichtig, dass Leistungserhebungen abbilden, wie – im Kontext von digital gestütztem Lernen – Medienkompetenz sowie informatisches Wissen vermittelt werden. 5Eine digital gestützte Prüfungskultur wirkt sich nicht nur nachhaltig auf Lehr- und Lernprozesse aus, sondern erweitert auch in pädagogisch-didaktischer Hinsicht die Bandbreite der Leistungsnachweise. 6Die genannten Ziele sollen insbesondere durch folgende Maßnahmen innerhalb verschiedener Handlungsfelder erreicht werden:
Identifikation und Erprobung geeigneter Formate für digital gestützte und auch kooperative Leistungserhebungen unter Beachtung der pädagogisch-didaktischen Anforderungen der jeweiligen Fächer;
Klärung der rechtlichen Voraussetzungen und Anforderungen;
Klärung der technischen Anforderungen;
Entwicklung von datenschutzkonformen Verfahren zur digitalen Durchführung und Archivierung von Leistungserhebungen;
Erarbeitung von Verfahren zur validen Beurteilung von Leistungen bei kooperativen und mediengestützten Aufgaben;
Klärung von Möglichkeiten für schriftliche Leistungserhebungen im Distanzunterricht;
Erstes Ausloten von Möglichkeiten digital gestützter Abschlussprüfungen unter Beachtung ihrer besonderen Bedeutung und der damit verbundenen Anforderungen.
7Die Modellschulen erwerben im Schuljahr 2023/2024 darüber hinaus weitere Erkenntnisse für die Etablierung einer innovativen Prüfungskultur, die für die Schul- und Unterrichtsentwicklung im digitalen Wandel in der Fläche genutzt werden können. 8Im Kontext der Entwicklung und Erprobung digital gestützter Leistungsnachweise wird im Verlängerungsjahr der Fokus auf den Einsatz digitaler Hilfsmittel gelegt werden. 9In diesem Kontext ist ggf. auch die Nutzung KI-gestützter Technologien möglich. 10An den Mittelschulen wird der Schwerpunkt im Schuljahr 2023/2024 auf Leistungserhebungen liegen, die den Anforderungen entsprechen, die sich aus der Inklusion bei der Leistungsfeststellung ergeben.