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Text gilt ab: 01.08.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2024
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2230.1.3-K

Bekanntmachung über den Schulversuch Prüfungskultur innovativ

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 7. August 2023, Az. VII.3-BP7004.0/104

(BayMBl. Nr. 446)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Schulversuch Prüfungskultur innovativ vom 7. August 2023 (BayMBl. Nr. 446), die durch Bekanntmachung vom 15. September 2023 (BayMBl. Nr. 487) geändert worden ist

1Die Stiftung Bildungspakt Bayern führt in Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus auf der Grundlage der Art. 81 bis 83 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen den Schulversuch „Prüfungskultur innovativ“ durch. 2Die Laufzeit wird über den ursprünglichen Zeitraum von 2021/2022 bis 2022/2023 um das Schuljahr 2023/2024 verlängert. 3Der Schulversuch wird nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen durchgeführt: