Inhalt

Text gilt ab: 06.12.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

4.   Teilnahmevoraussetzungen und Bewerbungsverfahren

1Teilnehmen können staatliche Förderzentren (Sekundarbereich), staatliche Wirtschafts-, Mittel- und Realschulen sowie staatliche Gymnasien. 2Die Auswahl der Pilotschulen erfolgt unter Berücksichtigung der verfügbaren Haushaltsmittel durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus und stützt sich auf Empfehlungen der Schulaufsicht.
3Für eine Teilnahme ist erforderlich, dass die Schule folgende Voraussetzungen erfüllt:
a)
Technische Ausstattung
Breitbandanschluss (Richtwert: 1 MBit/s pro Schülerin und Schüler der beteiligten Jahrgangsstufen)
flächendeckende WLAN-Ausleuchtung (mindestens in den Klassenräumen der beteiligten Jahrgangsstufen)
sichere und ausreichende Auflademöglichkeiten für die mobilen Schülergeräte vorhanden oder in Planung (mind. in den Klassenräumen der beteiligten Jahrgangsstufen)
Möglichkeit der drahtlosen Übertragung der Bildschirminhalte der Schülergeräte auf eine Großbilddarstellung im Klassenzimmer (Screen Mirroring) (mind. in den Klassenräumen der beteiligten Jahrgangsstufen).
b)
Etablierte Prozesse der digitalisierungsbezogenen Schulentwicklung
aktuelles Medienkonzept im Schulportal eingereicht
Mediencurriculum: Systematisierung des Medieneinsatzes in allen Fächern und Jahrgangsstufen
Fortbildungsplanung: zielgruppendifferenzierte Fortbildungsangebote an der Schule im Bereich der Digitalen Bildung/digitalisierungsbezogenen Lehrkompetenz
Fortbildungsaktivität der Lehrkräfte: Absolvierung der Basismodule der Flächenwirksamen Fortbildungsoffensive.
c)
Zustimmung zur Teilnahme am Pilotversuch
Lehrerkonferenz
Personalvertretung
Elternbeirat
Schulaufwandsträger (insbesondere Zustimmung zur Integration personenbezogener Schülergeräte in die schulische IT-Infrastruktur).