Inhalt

Text gilt ab: 06.12.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

10.   Inkrafttreten; Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt am 7. Juni 2023 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft. 2Mit Ablauf des 6. Juni 2023 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Pilotversuch „Digitale Schule der Zukunft“ vom 13. April 2022 (BayMBl. Nr. 257), die durch Bekanntmachung vom 1. Juli 2022 (BayMBl. Nr. 420) geändert worden ist, außer Kraft.