Inhalt

Text gilt ab: 06.12.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

1.   Vorteile einer 1:1-Ausstattung mit personenbezogenen mobilen Endgeräten

1Einen wesentlichen Bestandteil des Pilotversuchs bildet die möglichst jahrgangsstufenweise Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit personenbezogenen mobilen Endgeräten (Tablets, Notebooks oder Convertibles) und die damit verbundene Implementierung pädagogisch-didaktischer Konzepte. 2Die Potenziale des digital gestützten Lernens, die mit einer 1:1-Ausstattungssituation in besonderer Weise erschlossen werden können, sind insbesondere in nachstehenden Aspekten zu sehen:
Steigerung des Lernerfolgs und erweiterte Förderung von Medienkompetenz durch den Einsatz mobiler Endgeräte für kollaborative und interaktive Lernaktivitäten
Verbindung schulischer und außerschulischer Lernorte (seamless learning), Verschmelzung von Klassen- und Onlineräumen (z. B. in einer Lernplattform)
niederschwellige und flexible, ggf. auch kurzfristige Einsatzmöglichkeiten der mobilen Endgeräte in den Unterrichtsräumen
Unterstützung der Kommunikation, Zusammenarbeit und Vernetzung innerhalb einer Schule sowie über die Schule hinaus
Multifunktionalität durch integrierte Kameras, Mikrofone, Sensoren, Internetzugang und Anwendungen für vielfältige Möglichkeiten der aktiven und kreativen Medienarbeit
einfache Handhabung durch Gesten- und Stifteingabe
verstärkte Einbindung eines digitalen und audio-visuell geprägten Medienrepertoires neben dem (gedruckten) Buch als weiterhin wichtigem Medium der Schule
Stärkung handlungs- und produktionsorientierter Lernsettings
vereinfachte Möglichkeiten der Differenzierung durch den Einsatz personenbezogener Geräte in der Schule und zuhause
Verbindung formaler und informeller Lernkontexte durch schulische und private Nutzung.