Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2024

4. Erweiterung des Schulversuchs ab dem Schuljahr 2022/23

4.1 Erweiterte Schwerpunktsetzung

1Mit der zuletzt erfolgten Ausweitung des Schulversuchs auf die Jahrgangsstufen 8 und 9 und den damit bisher erzielten positiven Ergebnissen soll innerhalb des Schulversuchs ab dem Schuljahr 2022/23 ein besonderer Schwerpunkt darauf gelegt werden, ob GeoGebra CAS Rechner in Zukunft bereits ab der Jahrgangsstufe 8 für den Einsatz bei Leistungsnachweisen grundsätzlich freigegeben werden kann. 2Davon unberührt bleibt die weitere Untersuchung und abschließende Bewertung des Einsatzes von GeoGebra CAS Rechner samt Prüfungsmodus in den Jahrgangsstufen 10, 11 und 12 sowie in der Abiturprüfung.

4.2 Aufnahme weiterer Schulen

1Mit Beginn des Schuljahres 2022/23 werden die folgenden Gymnasien in den Schulversuch aufgenommen:
Werner-von-Siemens-Gymnasium Regensburg
Christoph-Probst-Gymnasium Gilching
2Mit Beginn des Schuljahres 2021/22 wurde das folgende Gymnasium in den Schulversuch aufgenommen:
Gymnasium Königsbrunn
3Rückwirkend zum Beginn des Schuljahres 2019/20 wurden im Laufe des Schuljahres 2019/20 die folgenden Gymnasien in den Schulversuch aufgenommen:
Feodor-Lynen-Gymnasium Planegg
Sebastian-Finsterwalder-Gymnasium Rosenheim
4Eine Aufnahme weiterer interessierter Schulen kann innerhalb des Kalenderjahres 2022 erfolgen.

4.3 Ausscheiden von Schulen

Zum Ende des Schuljahres 2021/22 scheiden folgende Gymnasien aus dem Schulversuch aus:
Gymnasium Ottobrunn
Gymnasium Veitshöchheim
Gymnasium Wertingen
Albrecht-Ernst-Gymnasium Oettingen
Gymnasium Zwiesel