Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2024

8. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2022 in Kraft. 2Sie tritt mit Ablauf des 31. Juli 2024 außer Kraft.
3Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Erweiterung des Schulversuchs „CAS in Prüfungen“ vom 5. August 2019 (BayMBl. Nr. 319) tritt mit Ablauf des 31. Juli 2022 außer Kraft.