Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2024

1. Historie und Zweck des Schulversuchs

1Seit dem Schuljahr 2012/13 läuft gemäß Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 17. August 2012 (KWMBl. S. 289) der Schulversuch „CAS in Prüfungen“. 2Gegenstand des Schulversuchs ist die Erprobung der Mathematiksoftware GeoGebra als Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen im Fach Mathematik ab der Jahrgangsstufe 8 sowie in der Abiturprüfung. 3Da es sich um eine Software handelt, wird im Schulversuch auch ein Prüfungsmodus getestet, der Unterschleif bei Verwendung von GeoGebra in schriftlichen Leistungsnachweisen unterbinden soll. 4Der Schulversuch läuft derzeit bis zum Ende des Schuljahres 2021/22. 5Bis zum Schuljahr 2018/19 konnten am Schulversuch nur Gymnasien teilnehmen, an denen wenigstens eine Laptop- oder Tabletklasse eingerichtet war. 6Seit dem Schuljahr 2019/20 entfällt diese Voraussetzung für die Teilnahme gemäß Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 5. August 2019 (BayMBl. Nr. 319). 7Mit dieser Bekanntmachung wurde der Schulversuch, der anfangs nur für die Jahrgangsstufe 10 eingerichtet und gemäß Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 11. März 2014 (KWMBl. S. 54) ab dem Schuljahr 2014/15 auf die Jahrgangsstufen 11 und 12 ausgeweitet worden war, zusätzlich auf die Jahrgangsstufen 8 und 9 ausgeweitet. 8GeoGebra ist an allen am Schulversuch teilnehmenden Schulen im Rahmen des Schulversuchs – gemäß Nr. 1.2 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen an bayerischen Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs vom 7. Juni 2011 (KWMBI. S. 129) – als Hilfsmittel zur Verwendung in Leistungsnachweisen im Fach Mathematik ab der Jahrgangsstufe 8 zugelassen. 9Damit verbunden ist die Zulassung von GeoGebra – im Rahmen des Schulversuchs – als Hilfsmittel in der Abiturprüfung. 10Die teilnehmenden Schulen dürfen dazu neben Desktop-PCs und Laptops seit dem Schuljahr 2016/17 auch Tablets und seit dem Schuljahr 2019/20 auch Smartphones nutzen. 11Zudem ist den Schulen jeweils freigestellt, ob sie mit Klassen der Jahrgangsstufe 8, 9 oder 10 oder mit Kursen der Jahrgangsstufe 11 in den Schulversuch einsteigen.