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Text gilt ab: 01.05.2022
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Schulversuch Schulparlamente und Schülerparlamente stärken

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 21. April 2022, Az. VII.3-BS4340-6a.27 685

(BayMBl. Nr. 280)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Schulversuch Schulparlamente und Schülerparlamente stärken vom 21. April 2022 (BayMBl. Nr. 280)

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus führt auf der Grundlage der Art. 81 bis 83 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) den Schulversuch Schulparlamente und Schülerparlamente stärken nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen durch: