Text gilt ab: 01.05.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2024

2. Ziele und Inhalte

1Der Schulversuch Schulparlamente und Schülerparlamente stärken hat sich zum Ziel gesetzt, Konzepte zur Einführung eines Schulparlaments bzw. eines Schülerparlaments zu entwickeln und zu erproben, das Aufgaben des Schulforums (an Berufsschulen: Berufsschulbeirat) bzw. der Schülermitverantwortung (SMV) in Abstimmung mit dem Sachaufwandsträger übernimmt. 2Zudem soll geprüft und erprobt werden, zu welchen Themenbereichen ein Schulparlament bzw. ein Schülerparlament unter Umständen für die Schule verbindliche Beschlüsse fassen kann. 3Um Erfahrungsmöglichkeiten für Mitwirkung und Mitbestimmung auch unterhalb eines Parlaments auf Schulebene zu schaffen, können auch zusätzlich Konzepte für Gremien wie Klassenrat und Jahrgangsstufenparlament entwickelt und erprobt werden. 4Angestrebt wird die Stärkung der Demokratieerziehung und die nachhaltige Förderung des Kompetenzerwerbs der Schülerinnen und Schüler im Demokratielernen insbesondere durch eine breite und systematische Partizipation der Schülerinnen und Schüler.
5Erprobt werden mit dem Ziel der Erfahrung von Selbstwirksamkeit auf Seiten der Schülerinnen und Schüler u. a. Wahlverfahren, Aufgaben und Befugnisse, Abläufe von Sitzungen und Versammlungen, Möglichkeiten der Selbstorganisation sowie Inhalte der Mitbestimmung.
6Im Schulversuch entwickelte Konzepte werden erprobt und ausgewertet, um zu entscheiden, ob und in welcher Form Schulparlamente und Schülerparlamente im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) verankert bzw. welche rechtlichen Bestimmungen modifiziert bzw. ergänzt werden sollen.
7Informationen, Materialien sowie (Zwischen-)Ergebnisse werden sukzessive veröffentlicht, um eine frühe Multiplikation von Anregungen und Praxisbeispielen für die Einführung eines Schulparlaments bzw. eines Schülerparlaments zu erreichen.