Inhalt

Text gilt ab: 01.05.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2024

1. Ausgangslage

1Der Bayerische Landtag fordert mit dem Beschluss „Demokratie mitdenken und mitgestalten III: Schule als demokratischen Lebensraum stärken“ vom 7. November 2019 (Drs. 18/4659) das Bayerische Staatsministerium auf, Schulen sowohl konzeptionell als auch organisatorisch bei der Einrichtung von Schulparlamenten und Schülerparlamenten zu unterstützen. 2Schulparlamente und Schülerparlamente können bereits im bestehenden rechtlichen Rahmen eingeführt werden. 3Das Schulparlament spricht dabei Empfehlungen an das Schulforum (an Berufsschulen: Berufsschulbeirat), das Schülerparlament an die Einrichtungen der Schülermitverantwortung (SMV) Klassensprecherversammlung und Schülerausschuss aus.