Inhalt

Text gilt ab: 16.08.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

3.   Zuwendungsempfänger

1Antrags- und zuwendungsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts (in Ausnahmefällen GbR), mit Sitz in Bayern, die nicht gewinnorientiert am Markt tätig sind. 2Schulen und staatliche Einrichtungen sind von der Förderung ausgeschlossen.