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Text gilt ab: 16.08.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
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Richtlinie zur Förderung von partizipativen Projekten der Kulturellen Bildung mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, auch im internationalen Ideenaustausch (Kulturfonds „Kulturelle Bildung“-Förderrichtlinie)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 1. August 2023, Az. VII.4-BK1041.2/82/8

(BayMBl. Nr. 409)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinie zur Förderung von partizipativen Projekten der Kulturellen Bildung mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, auch im internationalen Ideenaustausch (Kulturfonds „Kulturelle Bildung“-Förderrichtlinie) vom 1. August 2023 (BayMBl. Nr. 409)

1Im Sinne des Art. 23 und des Art. 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften gewährt der Freistaat Bayern Zuwendungen für partizipative Projekte mit künstlerisch-kulturellem Schwerpunkt für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, bayernweit und mit besonderem Nachdruck in der Fläche. 2Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.