Inhalt

Text gilt ab: 16.08.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

8.   Bericht

Im jeweiligen Bewilligungsjahr ist dem Ausschuss für Staatshauhalt und Finanzfragen sowie dem Ausschuss für Bildung und Kultus des Bayerischen Landtags durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus schriftlich über die bewilligten und abgelehnten Anträge Bericht zu erstatten.