Inhalt

Text gilt ab: 01.09.2022

16. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. September 2022 in Kraft. 2Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Schulversuch „Kombinierte Ausbildung im Erzieherbereich an Fachakademien für Sozialpädagogik und Hochschulen mit ausbildungsintegrierendem dualen Bachelorstudiengang“ vom 7. August 2012 (KWMBl. S. 248), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 20. April 2020 (BayMBl. Nr. 263) geändert worden ist, tritt mit Ablauf des 31. August 2022 außer Kraft.