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Text gilt ab: 01.09.2022

10. Wiederholen der Jahrgangsstufe

1Studierende, die die Erlaubnis zum Vorrücken nicht erhalten haben, können die bisher besuchte Jahrgangsstufe der Fachakademie für Sozialpädagogik wiederholen. 2§ 27 FakO bleibt unberührt.