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Text gilt ab: 01.09.2022

8. Beendigung der Teilnahme am Schulversuch

1Die Teilnahme am Schulversuch endet mit Beendigung des Besuchs der Fachakademie für Sozialpädagogik oder durch Exmatrikulation von der Hochschule. 2Für den Fall, dass nur das Hochschulstudium aufgegeben wird, kann die Ausbildung an der Fachakademie für Sozialpädagogik erfolgreich abgeschlossen werden, indem das Praxissemester, wenn es bereits absolviert wurde, um weitere sechs Monate verlängert und mit einer erfolgreichen Facharbeit gemäß § 17 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. c Doppelbuchst. cc FakO abgeschlossen wird. 3Sofern die praktische Prüfung noch nicht abgelegt wurde, erfolgt die praktische Prüfung und das Colloquium nach Abschluss des verlängerten Praxissemesters.