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Systembetreuung an den Schulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 17. März 2000, Az. III/4 - II/2 -O1350 - 1/13 456
(KWMBl. I S. 86)
Zitiervorschlag:
Computer sowie die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien (IuK) sind ein wesentlicher Bestandteil der Gesellschaft in Arbeitswelt und Freizeit geworden. Daher ist es auch ein Teil der Erziehungsaufgabe der Schulen, die Schülerinnen und Schüler zu einem verantwortungsbewussten und kompetenten Umgang mit diesen neuen Medien anzuleiten und ihnen Medienkompetenz zu vermitteln. Dies ist Aufgabe jeder Schule und nahezu jeder Lehrkraft.
Der Umfang der EDV-Ausstattung an den Schulen hat erheblich zugenommen. Dementsprechend ist auch die Vielfalt der Aufgaben gewachsen, die mit der Betreuung dieser IuK-Systeme verbunden sind.
Angesichts der Fülle von Aufgaben, die von pädagogisch-didaktischen Fragen über die Sicherung der technischen Funktionalität und Administration bis hin zu der technischen Wartung und Reparatur reichen, ist es notwendig, an den Schulen eine Lehrkraft als Systembetreuer(in) zu bestellen.
Für die öffentlichen Schulen werden die folgenden Richtlinien erlassen. Den privaten Schulen wird empfohlen, entsprechend zu verfahren.