Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.10.2025

4. Leistungsempfänger

Leistungsempfänger sind kommunale Körperschaften, die den Sachaufwand für öffentliche Schulen tragen, sowie Träger staatlich genehmigter und anerkannter Ersatzschulen in Bayern.