Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.10.2025

7. Verfahren für Anträge im Sonderbudget Lehrerdienstgeräte

7.1 Leistungsantrag

1Die staatliche Leistung wird auf Antrag des Leistungsempfängers bei der örtlich zuständigen Regierung nach Maßgabe der zum Antragszeitpunkt gültigen Anlage (abrufbar unter www.km.bayern.de/lehrerdienstgeraete) gewährt. 2Anträge beziehen sich im Fall von Leistungsempfängern mit Schulen in mehreren Regierungsbezirken jeweils nur auf die Schulen innerhalb eines Regierungsbezirks. 3Anträge auf Bewilligung gemäß Nr. 7.2 einschließlich Teilnahme an den integrierten Nachbewilligungsrunden nach Nr. 7.3 sind spätestens bis zum 31. März 2021 ausschließlich elektronisch unter Verwendung einer zentral bereitgestellten Projektmappe unter lehrerdienstgeraete@stmuk.bayern.de beim Staatsministerium einzureichen und zeitgleich in elektronischer Kopie der jeweils zuständigen Regierung zuzuleiten. 4Die Leistungsempfänger erhalten bis spätestens 8. April 2021 eine Eingangsbestätigung bzw. einen Bewilligungsbescheid und sind verpflichtet, sich bei Ausbleiben, spätestens bis zum 15. April 2021 (Ausschlussfrist) bei der zuständigen Regierung zu melden. 5Nach Ablauf der Ausschlussfrist eingehende Anträge werden aufgrund der zentralen Nachbewilligungsrunden gemäß Nr. 7.3 nicht mehr berücksichtigt.
6Die ausgefüllte elektronische Projektmappe muss insbesondere folgende Angaben enthalten:
a)
Name, Anschrift und E-Mail-Adresse des antragsberechtigten Leistungsempfängers sowie ggf. der vertretungsberechtigten Personen;
b)
Gesamtbedarf (Anzahl an Geräteeinheiten) für die Schulen im Zuständigkeitsbereich des Leistungsempfängers sowie Erklärung über die Teilnahme an möglichen Nachbewilligungsrunden nach Nr. 7.3 SoLD;
c)
Erklärung, dass es sich im Fall von Nr. 5.1 Satz 2 um einen ab dem 23. Juli 2020 begonnenen selbstständigen Abschnitt einer laufenden Investitionsmaßnahme handelt;
d)
Erklärungen gemäß Nr. 5.2;
e)
Erklärung, dass Ausgaben für Miet-, Mietkauf- und Leasingverträge höchstens für den auf die Zweckbindungsfrist nach Nr. 5.3 entfallenden Anteil als Einmalzahlung abgerechnet wird;
f)
Erklärung zu Zuwendungen aus anderen Programmen, darunter ob und wofür einander ergänzende Mittel des Landes, der EU und des Bundes beantragt, bewilligt oder gewährt wurden;
g)
Erklärung, ob der Antragsteller allgemein oder für die im Rahmen des Sonderbudgets Lehrerdienstgeräte geplanten Investitionen zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

7.2 Bewilligung

1Die zuständige Regierung bewilligt die Anträge gemäß Nr. 7.1 durch Bescheid. 2Im Bewilligungsbescheid sind bei kommunalen Leistungsempfängern die beizufügenden Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften (ANBest-K) bzw. bei privaten Trägern staatlich genehmigter und anerkannter Ersatzschulen die beizufügenden Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) in der jeweils aktuell gültigen Fassung für verbindlich zu erklären, soweit in dieser Richtlinie nichts Abweichendes geregelt ist.

7.3 Integrierte Nachbewilligungsrunden

1Nicht durch Bewilligungen der gemäß Nr. 7.1 fristgerecht eingegangenen Anträge gebundene Mittel können für integrierte Nachbewilligungsrunden zusammengefasst werden. 2Dazu geben die antragsberechtigten Leistungsempfänger bereits im Antrag nach Nr. 7.1 den Gesamtbedarf (Anzahl an Geräteeinheiten) an und erklären die Teilnahme an möglichen Nachbewilligungsrunden. 3Im Rahmen der Nachbewilligungsrunden besteht kein Rechtsanspruch auf Erhöhung des Festbetrags. 4Die integrierte Nachbewilligung erfolgt zentral unter Berücksichtigung aller fristgerecht eingereichten Anträge durch Neufestsetzung der Leistungshöhe sowie der Mindestgerätezahl nach Nr. 6.2 Satz 7 und ist auf die Antragsgrenze gemäß der zum Antragszeitpunkt gültigen Anlage (abrufbar unter www.km.bayern.de/lehrerdienstgeraete) sowie den Gesamtbedarf gemäß Antrag begrenzt. 5Die Begrenzung gemäß Nr. 6.2 Satz 1 und 2 findet auf die Nachwilligungsrunden keine Anwendung. 6Im Rahmen nicht ausgeschöpfter Beträge wird dafür eine landesweit einheitliche Nachbewilligungsquote als Anteil zwischen 0 v. H. und 100 v. H. an der jeweiligen Antragsgrenze festgelegt und ungebundene, für den Leistungszweck verfügbare Mittel vollständig an die Leistungsempfänger verteilt.

7.4 Ergänzende Vollausstattungsrunde im Kalenderjahr 2022

1Im Kalenderjahr 2022 findet aufgrund des weiterhin bestehenden Bedarfs eine ergänzende Vollausstattungsrunde statt, um die Teilausstattung auf Grundlage der Bewilligungen nach Nr. 7.1 und 7.2 zur Vollausstattung auszubauen. 2In Fortführung der durch Bewilligungen nach der Bekanntmachung des Staatsministeriums „Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur Corona-bedingten Beschaffung von Lehrerdienstgeräten – Sonderbudget Lehrerdienstgeräte (SoLD)“ vom 11. Januar 2021 (BayMBl. Nr. 32) begründeten Verfahren kann die Erhöhung des Festbetrags durch Anhebung der Mindestgerätezahl nach Nr. 6.2 Satz 7 bis zur Antragsgrenze nach Nr. 6.2 Satz 3 beantragt werden. 3Anträge auf Teilnahme an der ergänzenden Vollausstattungsrunde sind spätestens bis zum 31. Oktober 2022 ausschließlich elektronisch unter Verwendung eines zentral bereitgestellten elektronischen Antragsformulars unter lehrerdienstgeraete@stmuk.bayern.de beim Staatsministerium einzureichen und zeitgleich in elektronischer Kopie der jeweils zuständigen Regierung zuzuleiten. 4Die zuständige Regierung prüft die eingegangenen Anträge und setzt den Festbetrag der staatlichen Leistung ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel unter Anhebung der Mindestgerätezahl bis maximal zur Antragsgrenze neu fest. 5Abweichend von den Sätzen 2 und 4 können Leistungsempfänger ohne vorangegangenen Leistungsantrag nach Nr. 7.1 an der ergänzenden Vollausstattungsrunde teilnehmen und einen Antrag nach Maßgabe von Nr. 7.1 Satz 6 auf erstmalige Festsetzung einer staatlichen Leistung stellen.
6Das ausgefüllte elektronische Antragsformular muss insbesondere folgende Angaben enthalten:
a)
Name, Anschrift und E-Mail-Adresse des antragsberechtigten Leistungsempfängers sowie ggf. der vertretungsberechtigten Personen;
b)
Gesamtbedarf (Anzahl an Geräteeinheiten) für die Schulen im Zuständigkeitsbereich des Leistungsempfängers sowie Umfang der bereits vorliegenden Bewilligungen;
c)
Angaben zur ggf. erfolgten Geräteweitergabe bei Wechsel der Schulaufwandsträgerschaft;
d)
Erklärung zur Einhaltung des Leistungswecks und der Leistungsvoraussetzungen;
e)
Erklärung zur Vorlage einer Zwischenbilanz gemäß Nr. 9.2 Satz 2 zum Stichtag 31. Dezember 2022 unter Einschluss der Versicherungen gemäß Nr. 9.2 Satz 4.