Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.10.2025

1. Grundlagen

1Das Staatsministerium gewährt den Leistungsempfängern gemäß Nr. 4 nach Maßgabe der nachstehenden Voraussetzungen staatliche Leistungen zum Zweck der Beschaffung von mobilen Endgeräten zur dienstlichen Verwendung durch Lehrkräfte und weiteres pädagogisches Personal (Lehrerdienstgeräte). 2Die Bereitstellung der Mittel erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel sowie nach Maßgabe der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen unter Anwendung von Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) sowie der zugehörigen Verwaltungsvorschriften (VV) zur BayHO. 3Die Beschaffung von Lehrerdienstgeräten für Schulen, für die der Freistaat Bayern Schulaufwandsträger ist, erfolgt sinngemäß nach dieser Richtlinie. 4Nr. 6.4 findet dabei keine Anwendung.