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Text gilt ab: 01.01.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.10.2025
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Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur Corona-bedingten Beschaffung von Lehrerdienstgeräten – Sonderbudget Lehrerdienstgeräte (SoLD)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 17. Oktober 2022, Az. I.7-BS4400.27/390/146

(BayMBl. Nr. 612)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur Corona-bedingten Beschaffung von Lehrerdienstgeräten – Sonderbudget Lehrerdienstgeräte (SoLD) vom 17. Oktober 2022 (BayMBl. Nr. 612)

1Auf dem Schul-Digitalisierungsgipfel der Bayerischen Staatsregierung am 23. Juli 2020 haben Vertreter der Staatsregierung, der kommunalen Spitzenverbände, der Eltern- und Lehrerverbände und der Schülervertretung das Ziel formuliert, die in der Corona-Krise deutlich hervorgetretenen Potenziale der Digitalisierung für das schulische Lehren und Lernen dauerhaft nutzbar zu machen. 2Zeitgemäßes Unterrichten und Arbeiten mithilfe digitaler Werkzeuge in Unterricht und Schulverwaltung bedarf insbesondere einer entsprechenden digitalen Ausstattung der Lehrkräfte, um einen rechtssicheren sowie orts- und zeitunabhängigen Zugriff auf digitale Kommunikationswerkzeuge, digitale Bildungsmedien und Lernmaterialien zu ermöglichen. 3Lehrerdienstgeräte verbessern insbesondere die Voraussetzung für die Nutzung zentraler cloudbasierter IT-Services der BayernCloud Schule und die Durchführung von Distanzunterricht. 4Die grundsätzliche Frage der Aufgaben- und Finanzierungszuständigkeit für Lehrerdienstgeräte wird aus dieser Richtlinie ausdrücklich ausgeklammert.
5Im Rahmen eines „Sonderbudgets Lehrerdienstgeräte“ übernehmen die Leistungsempfänger im Auftrag des Freistaats Bayern sowie ohne Anerkennung von Rechtspflichten die Beschaffung von mobilen Endgeräten für Lehrkräfte nach den Bestimmungen dieser Richtlinie und sorgen für eine Einbindung in die vorhandene IT-Infrastruktur der Einzelschule. 6Für die Investitionskosten einschließlich der erforderlichen administrativen Aufwendungen gewährt der Freistaat Bayern aufgrund eines erheblichen Interesses an der Bereitstellung von Lehrerdienstgeräten im Gegenzug staatliche Zuwendungen im Rahmen dieser Richtlinie. 7Der Freistaat Bayern stellt möglichst rasch geeignete pädagogische und administrative Komponenten einer zentralen BayernCloud Schule zur Verfügung und aktualisiert die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (Staatsministerium) „Rechtliche Hinweise zur Nutzung der EDV-Einrichtung und des Internets an Schulen“ unter Berücksichtigung von relevanten rechtlichen Fragen zu Lehrerdienstgeräten, die sich insbesondere auf Datenschutz und Datensicherheit beziehen und mit Inkrafttreten der Bekanntmachung „Hinweise zur Nutzung der IT-Infrastruktur und des Internetzugangs an Schulen“ vom 14. Juli 2022 neu erlassen wurde. 8Die mit dem Programm verbundene Erprobung des Einsatzes von Lehrerdienstgeräten, deren – soweit es die Ausschreibungsmodalitäten, die Marktlage und das verfügbare Personal zulassen – zügige Bereitstellung für eine wirksame Verbesserung in der digitalen Ausstattung der Schulen von besonderer Bedeutung ist, ist ergebnisoffen angelegt. 9Diese Richtlinie ermöglicht eine flächendeckende Ausstattung der Lehrkräfte mit Lehrerdienstgeräten, begründet jedoch weder für den Freistaat Bayern noch die Leistungsempfänger über diese Richtlinie hinausreichende Rechtspflichten, insbesondere keine Ansprüche auf Bereitstellung bestimmter Geräte und Ersatzbeschaffungen über bestehende Leistungsansprüche aus Garantien oder Versicherungen hinaus. 10Entscheidungen, ob bzw. auf welcher Grundlage die Beschaffung von Lehrerdienstgeräten im Gesamtkontext der veränderten Anforderungen an die digitale Ausstattung von Schulen nach Auslaufen des „Sonderbudgets Lehrerdienstgeräte“ weitergeführt wird, werden in einer Kommission zur Weiterentwicklung von Inhalt und Umfang der kommunalen Schulaufwandsträgerschaft im Bereich der schulischen Digitalinfrastruktur durch Staat und Kommunale Spitzenverbände vorbereitet.