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dBIR
Text gilt ab: 06.10.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

9. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 6. Oktober 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft. 2Mit Ablauf des 5. Oktober 2021 tritt die Bekanntmachung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus – digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen (dBIR)“ vom 30. Juli 2019 (BayMBl. Nr. 307) außer Kraft.