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Text gilt ab: 06.10.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
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Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus – digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen
(dBIR)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 5. Oktober 2021, Az. I.7-BS4400.27/330/24

(BayMBl. Nr. 744)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus – digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen (dBIR) vom 5. Oktober 2021 (BayMBl. Nr. 744)

1Die fortschreitende Digitalisierung aller Lebens- und Arbeitsbereiche stellt eine zentrale strukturelle Herausforderung für die Bildung junger Menschen am Bildungsstandort Deutschland dar. 2Es ist eine der großen Zukunftsaufgaben, die Schülerinnen und Schüler an den Schulen in Deutschland umfassend auf die Digitalisierung in allen Lebens- und Arbeitsbereichen vorzubereiten. 3Die Bundesregierung und die Regierungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland einschließlich der Kommunen arbeiten bei dieser Zukunftsaufgabe zusammen und setzen mit dem DigitalPakt Schule einen abgestimmten Innovationsimpuls. 4Damit sollen die bestehenden Entwicklungen in der digitalen Transformation an den Schulen entscheidend unterstützt werden, um die Voraussetzungen für die Bildung in der digitalen Welt bundesweit und nachhaltig spürbar zu verbessern und digitales Lernen und Lehren unter optimalen Bedingungen zu ermöglichen. 5Die Zuwendungsempfänger setzen die subsidiären Finanzhilfen des Bundes zusätzlich zu eigenen, bereits begonnenen Investitionen für den zusätzlichen Ausbau der schulbezogenen digitalen Bildungsinfrastruktur ein.
6Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus (Staatsministerium) gewährt auf Grundlage der Verwaltungsvereinbarung „DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach Maßgabe der nachstehenden Fördervoraussetzungen und -bedingungen sowie der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und der zugehörigen Verwaltungsvorschriften (VV), Zuwendungen zum Ausbau der digitalen Bildungsinfrastruktur an Schulen sowie zum Aufbau regionaler Strukturen zur Nutzung durch die Schulen.
7Die Förderung nach dieser Richtlinie erfolgt ergänzend zu den Förderprogrammen „Industrie 4.0“, „Exzellenzzentren an Berufsschulen“, „Digitalbudget für das digitale Klassenzimmer“ und „Budget für integrierte Fachunterrichtsräume an berufsqualifizierenden Schulen“ des Staatsministeriums sowie zur „Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen“ des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat. 8Die Ausstattung von Schulen, für die der Freistaat Bayern Schulaufwandsträger ist, erfolgt sinngemäß nach dieser Richtlinie.