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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur Bayerischen IT-Administrationsförderung (BayARn)
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1. Förderung im DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 (DigitalPakt-Förderung)
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2. Förderung aus Landesmitteln (Landesförderung)
3. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 05.08.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024
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3.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 5. August 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.