Inhalt

Text gilt ab: 26.03.2021

4. Schlussbestimmungen

4.1 Übergangsregelung

Für gebundene Ganztagsangebote, die vor dem 26. März 2021 eingerichtet und gefördert wurden, sind die Vorschriften dieser Bekanntmachung in ihrer bis dahin geltenden Fassung weiter bis zum Ablauf des 31. Juli 2021 anzuwenden.

4.2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt am 14. Februar 2020 in Kraft. 2Mit Ablauf des 13. Februar 2020 tritt die Bekanntmachung des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zu gebundenen Ganztagsangeboten an Schulen vom 31. Januar 2018 (KWMBl. S. 85) außer Kraft.