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Finanzhilfen für länderübergreifende Investitionsmaßnahmen gemäß § 3 Abs. 3 der Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024
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Text gilt ab: 25.09.2019
Gesamtvorschrift gilt bis: 16.05.2024
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Gemeinsame Förderbekanntmachung der Länder