Text gilt ab: 01.01.2003
1.3.1
der Bayerische Gemeindeunfallversicherungsverband (Bayer. GUVV), wenn der Sachaufwand der Schule von einer Gemeinde - ausgenommen der Landeshauptstadt München - oder einem Gemeindeverband (Schulverband, Zweckverband, Landkreis, Bezirk) getragen wird,