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Orientierungshilfen zur Erteilung des Unterrichts an Schulen für Kranke
KWMBl. I 1999 S. 62
2230.1.1.1.1-K
Orientierungshilfen zur Erteilung des Unterrichts an Schulen für Kranke
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 18. Februar 1999 Az.: IV/7
- IV/9 - S8614 - 4/8 031
Schulen für Kranke unterrichten aufgrund von Art. 23 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) Schüler, die sich in Krankenhäusern oder vergleichbaren unter ärztlicher Leitung stehenden Einrichtungen aufhalten müssen. Die Kinder und Jugendlichen bleiben Schüler der bisher besuchten Schulart und Schulen, soweit nicht wegen ihrer Krankheit der Übertritt in eine andere Schulart erforderlich ist. Sie werden in der Regel nach dem für die jeweilige Schulart geltenden Bildungsauftrag und den dortigen Lehrplänen unterrichtet; dabei sind die sich aus Krankheit und Krankenhausaufenthalt ergebenden Bedingungen zu berücksichtigen.
1. Sonderpädagogischer Förderbedarf
Sonderpädagogischer Förderbedarf ist bei Schülern anzunehmen, die langandauernd und wiederkehrend erkrankt sind, mit der Erkrankung leben lernen müssen und im Unterricht ohne sonderpädagogische Hilfen nicht hinreichend gefördert werden können. Kranke Schüler bedürfen dabei über allgemeine pädagogische Maßnahmen hinaus sonderpädagogischer Unterstützung. Ärztliche Behandlungsmaßnahmen sind in einem Förderplan zu berücksichtigen, der auf diagnostischen Aussagen beruht.
Sonderpädagogischer Förderbedarf hat Konsequenzen für die Erziehung und für die didaktisch-methodischen Entscheidungen sowie die Gestaltung der Lernsituation im Unterricht. Sonderpädagogischer Förderbedarf lässt sich nicht allein von schulfachbezogenen Anforderungen her bestimmen; seine Klärung und Beschreibung müssen Art und Grad der Krankheit des Schülers und die persönlichen Fähigkeiten, Interessen, Zukunftserwartungen gleichermaßen beachten. Sonderpädagogischer Förderbedarf berücksichtigt die Bedeutung einer Erkrankung für den Bildungs- und Lebensweg der Betroffenen, die Folgen für die Aneignungsweisen, die Auswirkungen auf das psychische Gleichgewicht vor dem Hintergrund schulischer Anforderungen. Über leistbare Anforderungen, Erfolgserlebnisse und persönliche Zuwendungen sollen Selbstvertrauen, Lern- und Lebensfreude gestützt werden. Anknüpfungspunkte für die sonderpädagogische Förderung sind die vorhandenen und bereits entwickelten individuellen Fähigkeiten.
2. Aufgaben der Schulen für Kranke
Längerfristig kranke Schüler befinden sich in einer erschwerten Lern- und Lebenssituation.
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Aufgaben der besonderen Förderung in den Schulen für Kranke hegen darin, krankheitsbezogene Förderschwerpunkte mit unterrichtlichen und erzieherischen Anforderungen zu verknüpfen. Besondere Förderung soll den sich aus einer länger andauernden Erkrankung und Abwesenheit von der bisher besuchten Schule(Stammschule) ergebenden Belastungen, den Gefährdungen der Schullaufbahn sowie einer möglichen Isolierung der Betroffenen entgegenwirken. Über leistbare Anforderungen, Erfolgserlebnisse und persönliche Zuwendung sollen Selbstvertrauen, psychisches Gleichgewicht, Lern- und Lebensfreude sowie Gesundungswille, Genesung und Erholung gestärkt und gestützt werden. Die Schüler sollen sich durch den Unterricht der Schule für Kranke mit ihrer Krankheit und über diese hinaus ernst genommen fühlen. Durch Unterricht sollen auch Hilfen zur Überwindung von Mutlosigkeit und Passivität gegeben, zudem der Abbau von Ängsten geleistet werden.
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Auftrag der Schulen für Kranke ist vor allem die Sicherstellung von Unterricht. Dies geschieht in Anlehnung an den Unterricht der Stammschule oder der nach der Genesung zu besuchenden Schule, zur Vermeidung von Lernrückständen und in der Vorbereitung auf die Rückkehr in die Stammschule. Unterricht der Schulen für Kranke soll die Befürchtungen vermindern, in den schulischen Leistungen zurückzubleiben und den Anschluss an die Schulbildung zu verlieren. Dabei ist Unterricht mehr als bloße Nachhilfe.
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Auftrag der Schulen für Kranke ist es zudem, ein Unterrichtsangebot bereitzustellen, um den therapeutischen Prozess zu unterstützen. Unterrichtsangebote sollen methodisch und inhaltlich die Behandlungsmaßnahmen mit beachten. Unterricht kann jedoch nicht den psychosozialen Dienst des Krankenhauses ersetzen.
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Zum Auftrag der Schulen für Kranke gehört schließlich, Schüler, die wegen schweren Erkrankungen und deren Folgen nicht mehr in ihre Stammklassen zurückkehren können, auf den ihnen gemäßen neuen Bildungsweg vorzubereiten, entsprechend zu beraten und zu fördern.
3. Anforderungen an die Lehrer in Unterricht und Erziehung
Kernstücke der Schulen für Kranke sind Unterricht und Erziehung.
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Zur Sicherstellung eines fachgerechten Unterrichts erteilen die Lehrer planmäßigen Unterricht im Rahmen ihrer Lehramtsbefähigung. Der Unterrichtsauftrag soll nur in Ausnahmefällen außerhalb des Lehramts ausgeübt werden. Der Einsatz ist auf Unterrichtsfächer und Schularten zu beschränken, auf die sich Vorbildung und Ausbildung bezogen haben. Die Schule für Kranke achtet auf eine den Unterrichtsanforderungen angemessene Zusammensetzung der Lehrerschaft.
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Heterogenität, Fluktuation und Therapiebedarf der Schüler bestimmen die didaktisch-methodische Unterrichtsarbeit und Arbeitsorganisation im Einzel- und Gruppenunterricht sowie im jeweiligen Unterrichtsfach. Die Unterrichtsorganisation der Schulen für Kranke ist flexibel zu gestalten. Den Lehrern werden genaue und aktuelle Kenntnis über die Lehrplananforderungen, dazu methodische Vielfalt und phantasiereicher Unterricht abverlangt.
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Die unterschiedlichen Krankheitsbilder erfordern von den Lehrern ein Sich-vertraut-machen mit den Krankheiten und ihren individuellen Auswirkungen auf Erleben und Verhalten, auf Erziehung und Unterricht. Häufig sehen sich die Lehrer auch existentiellen Fragen gegenüber, die den Schülern aus der Belastung durch die Krankheit entstehen. Die Lehrer der Schulen für Kranke sind somit Erzieher, Vermittler von Wissen und Können, Berater, Helfer und Wegbegleiter. Sie erfüllen ihren Auftrag im vertrauensvollen Zusammenwirken mit den kranken Schülern und deren Erziehungsberechtigten, außerdem mit den behandelnden Ärzten und deren medizinischen und pflegerischen Diensten sowie mit den Lehrern der Stammschulen.
4. Gestaltung des Unterrichts
Der Unterricht geht von den Lehrplänen der von den kranken Schülern besuchten Schularten und Jahrgangsstufen aus. Der Unterricht ist häufig Einzelunterricht, wird auch als Gruppenunterricht durchgeführt oder ist Unterricht in einer Klasse.
Bedingt durch die jeweilige Krankheit und die jeweiligen medizinischen Maßnahmen kann mit einem Schüler unter Umständen nur mündlich oder ausschließlich schriftlich gearbeitet werden.
Für Schüler an Grundschulen und Hauptschulen bilden die Unterrichtsfächer Deutsch, Mathematik und die Unterrichtsfächer des Sachunterrichts Schwerpunkte. Bei Berufsschülern und Berufsfachschülern beschränkt sich der Unterricht auf die allgemein bildenden und fachtheoretischen Fächer. Für Schüler anderer Schularten müssen neben Deutsch und Mathematik andere Unterrichtsfächer vordringlich erteilt werden. Jede Schulart wird ihre Vorrückungsfächer als vorrangig ansehen. Nach Möglichkeit wird wegen der therapiestützenden Wirkung auch musiziert und geeignete Literatur einbezogen. Soweit durch Therapie ähnliche Ziele wie durch den Unterricht angestrebt werden, kann auf den Unterricht in diesem Fach verzichtet werden. Auch die Unterrichtsfächer Religionslehre und Ethik sowie praktische und musische Fächer sollen in angemessenem Umfang einbezogen werden. Im Religionsunterricht soll die Schule für Kranke eng mit der Krankenhausseelsorge zusammenarbeiten.
Krankheiten und ihre Symptome behindern den Unterrichtsverlauf in unterschiedlichem Maße. Krankheit kann von Schmerzen, Müdigkeit, Schwäche oder Medikamentennebenwirkungen begleitet sein. Spezifische Schwierigkeiten ergeben sich für Schüler, die liegen müssen und bewegungsunfähig sind. Bei manchen Patienten stellen sich Aggression und Resignation ein, wenn Anforderungen nicht angemessen sind und nachlassende Schulleistungen als schmerzlich empfunden werden. Der Unterricht hat oft den diagnostischen und therapeutische Maßnahmen den Vorrang zu geben, Störungen in Kauf zu nehmen, die durch medizinisch-technische und andere Behandlungsformen bedingt sind; er muss gelegentlich kurzfristig verlegt oder nachgehalten werden. Längerfristige Lernplanung ist manchmal nicht möglich.
Didaktische Prinzipien haben im Unterricht der Schulen für Kranke hohe Bedeutung für erfolgreiches Lernen:
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Individualisierung und Differenzierung kennzeichnen den Unterricht. Krankenhausunterricht berücksichtigt nicht nur das Lernvermögen sondern auch die aktuelle Befindlichkeit der kranken Schüler.
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Selbsttätigkeit schafft Möglichkeiten, vermehrtes Selbstlernen zu erreichen. Unterricht in heterogenen Gruppen, mit unterschiedlichen Schulbüchern, mit individuellen Anforderungen kann durch Selbsttätigkeit besser verwirklicht werden. Dies erfordert eine entsprechende Versorgung mit Unterrichts- und Übungsmaterialien und geeigneten Lernhilfen.
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Gegenseitiges Helfen und Förderung der Gemeinschaft tragen im Unterricht dazu bei, dass kranke Schüler so oft wie möglich sich gegenseitig unterstützen und auch Vereinzelung in Leid und Schmerz aufbrechen.
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Exemplarisches Lernen ermöglicht Entlastung von Stofffülle sowie Konzentration auf wesentliche Lernziele und Lerninhalte.
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Ganzheitliches Lernen vermag am besten Unterricht und Krankheitssituation zu berücksichtigen. Ganzheitlicher Unterricht bietet den Schülern Gelegenheit, im Erlebnisrahmen des Krankenhauses die Lernziele angemessen zu erreichen.
5. Zusammenarbeit mit Ärzten und Krankenhausdiensten
Bei der Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrages sind die Lehrer zu gedeihlicher Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten verpflichtet. Der Kontakt zu den Ärzten, ihren Diensten sowie dem Pflegepersonal ist für ein förderliches Arbeiten unumgänglich, um die erzieherischen und schulischen Belange zum Wohle der kranken Schüler zu wahren. Eine geeignete zeitliche Koordination von Behandlung und Unterricht sowie hinsichtlich der Verweildauer verlangt sorgfältige Abstimmung. Für die Lehrer kommt es hier zu Einschränkungen in ihrer Handlungs- und Entscheidungsfreiheit. Bei diesem Zusammenwirken sind Unterricht und Erziehung Anteile der Lehrer, Behandlung und Pflege nimmt das Krankenhauspersonal wahr. Kollegiale Fallbesprechungen können interdisziplinär die Koordination der unterrichtlichen Förderprozesse einvernehmlich herbeiführen. Bei der Feststellung des besonderen Förderbedarfs der Schüler übernehmen die Ärzte eine wichtige Funktion. Die Entscheidung über den im Einzelfall möglichen Umfang des Unterrichtsangebotes haben Lehrer und Ärzte einvernehmlich herbeizuführen.
6. Zusammenarbeit mit der Stammschule
Die Lehrer der Schulen für Kranke und der Stammschulen sind auf den gegenseitigen Erfahrungsaustausch angewiesen. Zwischen den Lehrern, die Krankenhausunterricht erteilen, und den Lehrern der Stammschulen müssen die Lernziele und die Lerninhalte abgestimmt werden. Die Stammschulen sollen die Arbeit der Schulen für Kranke durch Übermittlung von Lernmitteln unterstützen. Die Lehrer der Schulen für Kranke haben sich über die Aufgabenstellungen und Leistungsanforderungen der Schüler in den Stammschulen zu informieren. Die Schulen für Kranke teilen den Stammschulen fortlaufend mit, in welchen Fächern unterrichtet wird, welche Lernziele erreicht und welche Lerninhalte vermittelt werden, außerdem welche Schulleistungen erzielt werden können. Die Zusammenarbeit erfolgt in der Regel fernmündlich, über Telefax oder auf anderem Weg. Gegenseitige Besuche der Lehrer sind wegen der Entfernung zwischen den Schulen für Kranke und den Stammschulen nur in Ausnahmesituationen möglich.
7. Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten
Das Zusammenwirken zwischen den Lehrern der Schulen für Kranke und den Erziehungsberechtigten ist ebenso eine notwendige Voraussetzung für das bestmögliche Gelingen des Unterrichts. Umfang und Form des Unterrichts sind auch mit den Erziehungsberechtigten zu besprechen. Es muss, vermieden werden, dass unangemessene Leistungsforderungen an die kranken Schüler gestellt werden oder dass es zur Überbehütung kommt. Überforderung oder Unterforderung ist in gleicher Weise entgegenzuwirken. Anregungen und Vorschläge müssen beraten werden. Die Unterstützung der Erziehungsberechtigten bei der Bewältigung der Krankheit und die Unterrichtsarbeit der Lehrer sollen geprägt sein von gemeinsamem Helfen, angemessener Kommunikation, Offenheit für eine Veränderung der eigenen Sichtweise, Vertrauen und gegenseitiger Entscheidungshilfe.
I. A. Erhard
Ministerialdirektor