Inhalt
7. Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten
Das Zusammenwirken zwischen den Lehrern der Schulen für Kranke und den Erziehungsberechtigten ist ebenso eine notwendige Voraussetzung für das bestmögliche Gelingen des Unterrichts. Umfang und Form des Unterrichts sind auch mit den Erziehungsberechtigten zu besprechen. Es muss, vermieden werden, dass unangemessene Leistungsforderungen an die kranken Schüler gestellt werden oder dass es zur Überbehütung kommt. Überforderung oder Unterforderung ist in gleicher Weise entgegenzuwirken. Anregungen und Vorschläge müssen beraten werden. Die Unterstützung der Erziehungsberechtigten bei der Bewältigung der Krankheit und die Unterrichtsarbeit der Lehrer sollen geprägt sein von gemeinsamem Helfen, angemessener Kommunikation, Offenheit für eine Veränderung der eigenen Sichtweise, Vertrauen und gegenseitiger Entscheidungshilfe.
I. A. Erhard
Ministerialdirektor