Inhalt

Text gilt ab: 18.02.1999

3. Anforderungen an die Lehrer in Unterricht und Erziehung

Kernstücke der Schulen für Kranke sind Unterricht und Erziehung.
Zur Sicherstellung eines fachgerechten Unterrichts erteilen die Lehrer planmäßigen Unterricht im Rahmen ihrer Lehramtsbefähigung. Der Unterrichtsauftrag soll nur in Ausnahmefällen außerhalb des Lehramts ausgeübt werden. Der Einsatz ist auf Unterrichtsfächer und Schularten zu beschränken, auf die sich Vorbildung und Ausbildung bezogen haben. Die Schule für Kranke achtet auf eine den Unterrichtsanforderungen angemessene Zusammensetzung der Lehrerschaft.
Heterogenität, Fluktuation und Therapiebedarf der Schüler bestimmen die didaktisch-methodische Unterrichtsarbeit und Arbeitsorganisation im Einzel- und Gruppenunterricht sowie im jeweiligen Unterrichtsfach. Die Unterrichtsorganisation der Schulen für Kranke ist flexibel zu gestalten. Den Lehrern werden genaue und aktuelle Kenntnis über die Lehrplananforderungen, dazu methodische Vielfalt und phantasiereicher Unterricht abverlangt.
Die unterschiedlichen Krankheitsbilder erfordern von den Lehrern ein Sich-vertraut-machen mit den Krankheiten und ihren individuellen Auswirkungen auf Erleben und Verhalten, auf Erziehung und Unterricht. Häufig sehen sich die Lehrer auch existentiellen Fragen gegenüber, die den Schülern aus der Belastung durch die Krankheit entstehen. Die Lehrer der Schulen für Kranke sind somit Erzieher, Vermittler von Wissen und Können, Berater, Helfer und Wegbegleiter. Sie erfüllen ihren Auftrag im vertrauensvollen Zusammenwirken mit den kranken Schülern und deren Erziehungsberechtigten, außerdem mit den behandelnden Ärzten und deren medizinischen und pflegerischen Diensten sowie mit den Lehrern der Stammschulen.